Der Bund bietet mit dem Sonderfonds eine Ausfallabsicherung außerhalb der bestehenden Corona-Hilfen an. Um davon profitieren zu können, müssen Messen zwei Wochen vor ihrer geplanten Durchführung registriert werden. Eine Registrierung ist noch bis spätestens 28. Februar möglich.


Quelle: AUMA – Aktuelle Meldungen
Read More

Kategorien: Messebau

0 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Avatar-Platzhalter

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Seite verwendet Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Mit der weiteren Verwendung stimmen Sie dem zu.