Natürlich unterstützen wir auch das Bündnis #AlarmstufeRot – so veröffentlichen wir hier gerne die folgende Pressemitteilung:
Die Veranstaltungswirtschaft hat seit einem Jahr Berufsverbot. Sie muss beim Öffnungsplan der Regierung daher bevorzugt werden. Umfassende Hygienestrategien erlauben schon heute infektionssichere Veranstaltungen.
AlarmstufeRot begrüßt es, dass die Bundesregierung nach 12 Monaten Lockdown in der Veranstaltungswirtschaft beginnt, über eine Öffnungsstrategie zu sprechen. Endlich wird die Veranstaltungswirtschaft im Neustartplan genannt. Vollkommen inakzeptabel ist, dass die Diskussion über eine Zulassung von Veranstaltungen auf den 22. März vertagt wurde. Denn der Sektor bietet schon lange valide Konzepte für infektionssichere Veranstaltungen. „Wir fordern die sofortige Zulassung von Veranstaltungen unter Berücksichtigung der Testung aller Teilnehmer. Denn wir können mit einer Doppelteststrategie sicherstellen, dass kein zusätzliches Sicherheitsrisiko besteht. Die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft ist länger im Lockdown als jede andere Branche. Seit über einem Jahr. Sie muss nun bevorzugt in die Öffnungsstrategie integriert werden.“ so Nico Ubenauf, Mitinitiator von #AlarmstufeRot. Bei Anstieg der Inzidenz über 100 während der Planungsphase fordert #AlarmstufeRot zudem einen Ausfallfond für alle Veranstaltungsarten, um dem Wirtschaftszweig Planungssicherheit zu geben.
Wirtschaftliche Rettung, planerische Perspektive
Es ist inakzeptabel, dass die Regierung bis Ende des Monats nicht über die Branche mit dem längsten Lockdown nachdenken will. Der Wirtschaftszweig ist mit zahlreichen politischen Defiziten konfrontiert. Existenziell nötig ist erstens die sofortige komplette Auszahlung aller ‚Hilfsmittel‘ ab November fortfolgende. Zweitens die Aussetzung der Insolvenzpflicht bis Jahresende. Drittens die branchenspezifische Verlängerung des Kurzarbeitergeldes inklusive Übernahme der Sozialabgaben bis Ende der Pandemie, mindestens bis 2022. Viertens der sofortige Beschluss eines Überbrückungsprogramms IV, bevor sich Regierung und Parlament in die Sommerpause, den Wahlkampf und die anschließende Regierungsbildung verabschieden.
Denn bis Januar wird dann niemand mehr Beschlüsse fassen. Enteignung erfordert Entschädigung. Neben finanziellen Kompensationen brauchen die 1 Million Beschäftigten der Veranstaltungswirtschaft zudem eines: Planungssicherheit und Perspektive, wie ihr Berufsleben weitergehen soll. Wenn die Regierung nicht sofort ihr Vorhaben nachbessert, ist der Sommer schon heute verloren. Die Branche braucht Vorlauf und Planungssicherheit. Sonst wird es keine Festivals, Konzerte oder Messen geben
Lange Anlaufzeit: Ausfallfonds nötig
Es muss jetzt klare Öffnungsbeschlüsse geben. Denn wenn es erst irgendwann heißt, dass wieder veranstaltet werden darf, hat die Veranstaltungswirtschaft weitere drei bis sechs Monate keine Erträge. Anders als im Einzelhandel kommt mit der Wiederöffnung noch kein Umsatz. Denn Veranstaltungen haben einen langen Planungsvorlauf. Da zudem nicht absehbar ist, ob weitere Mutationswellen die Pandemie erneut anheizen werden, muss es einen Ausfallfonds für alle Arten von Veranstaltungen geben, von Kultur- bis Messe- und Wirtschaftsanlässen. Bisher ist solch ein Fonds von der Regierung nur vorgesehen für Kulturveranstaltungen, die öffentlich zugänglich und mit Eintrittsgeldern verbunden sind.
Der aktuelle Plan der Regierung hilft der Veranstaltungswirtschaft nicht. Theater, Kongresszentren und Konzerthäuser benötigen einen Vorlauf, um hochzufahren. Wer heute seinen Betrieb anfährt, riskiert ohne Ausfallfonds einen abermaligen Stopp.
Doch feste Häuser haben völlig unabhängig von der Inzidenz eine exzellente Ausgangslage: Beste Hygienekonzepte, reduzierte Auslastungen, Doppeltestung der Gäste stellen sicher, dass kein Infizierter den Veranstaltungsort betritt. Die Branche
ist in der Lage, absolut sichere Veranstaltungen zu organisieren. Es muss endlich eine Differenzierung geben zwischen Publikumsveranstaltungen offen für alle und zum anderen feste Häuser und Wirtschaftsveranstaltungen.
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