Die Europäische Kommission hat die Bundesrahmenregelung Beihilfen für Messen verlängert. Das heißt, Bundesländern und Kommunen ist es möglich, die Betreiber von Messegeländen bei Schäden zu unterstützen, die durch die COVID-19-Pandemie 2021 entstanden sind.


Quelle: AUMA – Aktuelle Meldungen
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Kategorien: Messebau

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